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RückführungsRL · 2008/115/EG Originaltext↗
KAPITEL V · SCHLUSSBESTIMMUNGEN
läuft am 16.10.2027 aus – ersetzt durch RückkehrVO
Wird mit Wirkung vom 17.10.2027 durch die Verordnung (EU) 2026/2280 (RückkehrVO) aufgehoben (Art. 49 RückkehrVO). Bis dahin weiter anwendbar.

Artikel 21 – Beziehung zum Übereinkommen von Schengen

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Diese Richtlinie ersetzt die Artikel 23 und 24 des Schengener Durchführungsübereinkommens.

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