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AMM-DVO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 14 – Fristen für das Überstellungsformular

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Die Fristen für die Übermittlung des Standardformulars für Überstellungen sollten dem Zielmitgliedstaat ausreichend Zeit einräumen, um Personen mit besonderen Bedürfnissen, unbegleitete Minderjährige und in Begleitung überstellte Personen, die eine Bedrohung für die innere Sicherheit darstellen, in Empfang zu nehmen.

Bezug in der Verordnung: Art. 22, Art. 25, Art. 26

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