EUAA-VO · Erwägungsgrund
Die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission(9)sollte auf die Agentur Anwendung finden.
Fundstellen (1)
- (9) Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1).
Bezug in der Verordnung: Art. 53, Art. 56
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