GEAS-Gesetz.de
Eurodac-VO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 92 – Stand besonderer Asylverfahren

⚑ Fehler melden

Die Mitgliedstaaten sollten über den Stand besonderer Asylverfahren informiert werden, um die adäquate Anwendung der Verordnung (EU) 2024/1351 zu erleichtern.

Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)

Fehler im Text entdeckt oder fehlt eine Verknüpfung? Hinweis an die Redaktion senden