Für Zypern enthält die Verordnung (EG) Nr. 866/2004 des Rates besondere Regeln für die Trennungslinie zwischen den Landesteilen der Republik Zypern, in denen die Regierung der Republik Zypern eine tatsächliche Kontrolle ausübt, und den Landesteilen, in denen sie keine tatsächliche Kontrolle ausübt. Obwohl die Trennungslinie keine Außengrenze darstellt, wird eine Situation, in der ein Drittstaat oder ein feindseliger nichtstaatlicher Akteur Reisebewegungen von Drittstaatsangehörigen zum Überschreiten dieser Trennungslinie fördert oder erleichtert, als Instrumentalisierung betrachtet.
Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)
Fehler im Text entdeckt oder fehlt eine Verknüpfung? Hinweis an die Redaktion senden