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ÄnderungsVO (EU) 2024/1717 · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 3 – Schengener Grenzkodex

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Die Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates („Schengener Grenzkodex“) regelt den Personenverkehr in den und aus dem Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen (der „Schengen-Raum“) sowie zwischen den Mitgliedstaaten, die am Schengen-Raum teilnehmen.

Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)

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