Gemäß der Verordnung (EU) 2024/1351 bleibt die Verordnung (EU) Nr. 1560/2003 in Kraft, sofern und solange sie nicht durch gemäß der Verordnung (EU) 2024/1351 erlassene Durchführungsrechtsakte geändert wird. Im Interesse der Rechtssicherheit sollte die Verordnung (EG) Nr. 1560/2003 aufgehoben werden.
Bezug in der Verordnung: Art. 33
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