Zur Vervollständigung der legalen Einreisemöglichkeiten sollte ein Unionsrahmen für Neuansiedlung und Aufnahme aus humanitären Gründen (im Folgenden „Unionsrahmen“) geschaffen werden. Der Unionsrahmen sollte den benachteiligtsten Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen, die internationalen Schutz benötigen, im Einklang mit dem Unionsrecht und dem nationalen Recht Zugang zu einer dauerhaften Lösung bieten.
Bezug in der Verordnung: Art. 1, Art. 3; übergeordneter Erwägungsgrund (Neuansiedlungs-VO)
Fehler im Text entdeckt oder fehlt eine Verknüpfung? Hinweis an die Redaktion senden