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AufnahmeRL · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 63 – Andere Sanktionen

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Die Mitgliedstaaten können auch andere Sanktionen verhängen, einschließlich Disziplinarmaßnahmen gemäß den Vorschriften des Unterbringungszentrums, sofern diese Sanktionen nicht gegen diese Richtlinie verstoßen.

Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)

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