AufnahmeRL · Erwägungsgrund
Die Mitgliedstaaten können auch andere Sanktionen verhängen, einschließlich Disziplinarmaßnahmen gemäß den Vorschriften des Unterbringungszentrums, sofern diese Sanktionen nicht gegen diese Richtlinie verstoßen.
Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)
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