Die Verwaltungs- und Leitungsstruktur der Agentur besteht aus
a) einem Verwaltungsrat, der die in Artikel 41 vorgesehenen Aufgaben wahrnimmt,
b) einem Exekutivdirektor, der die in Artikel 47 vorgesehenen Zuständigkeiten wahrnimmt,
c) einem stellvertretenden Exekutivdirektor nach Artikel 48,
d) einem Grundrechtsbeauftragten nach Artikel 49 und
e) einem Beirat nach Artikel 50.
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