Die externe Dimension der Rückkehrpolitik ist ein integraler Bestandteil des ganzheitlichen Ansatzes im Bereich der Migrationssteuerung. Eine wirksame Zusammenarbeit bei der Rückkehr und Rückübernahme ist eine zentrale externe Komponente ausgewogener und umfassender Partnerschaften mit Drittstaaten im Einklang mit den in der Verordnung (EU) 2024/1351 genannten Zielen. Der Europäische Rat forderte — unter anderem in seinen Schlussfolgerungen vom Oktober 2024 — rasche Maßnahmen zur Gewährleistung einer wirksamen Rückkehr, wobei alle einschlägigen politischen Unionsmaßnahmen und Instrumente, etwa in den Bereichen Visumpolitik, Handel, Entwicklung und Diplomatie, unterstützend genutzt werden sollten. Dabei bedarf es sowohl in den Mitgliedstaaten als auch innerhalb der Organe der Union eines ressortübergreifenden Ansatzes.
Bezug in der Verordnung: Art. 35
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