(1) Die Agentur ist eine Agentur der Union. Die Agentur besitzt Rechtspersönlichkeit.
(2) Die Agentur verfügt in jedem Mitgliedstaat über die weitestgehende Rechts-, Geschäfts- und Handlungsfähigkeit, die juristischen Personen nach den nationalen Rechtsvorschriften zuerkannt wird. Die Agentur kann insbesondere bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben und veräußern und ist vor Gericht parteifähig.
(3) Die Agentur ist in operativen und technischen Fragen unabhängig.
(4) Die Agentur wird durch ihren Exekutivdirektor vertreten.
(5) Sitz der Agentur ist Malta.
Fehler im Text entdeckt oder fehlt eine Verknüpfung? Hinweis an die Redaktion senden
Kommentare
Noch keine Kommentare zu dieser Vorschrift.