Mit der Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sollte die Union sicherstellen, dass Personen an den Binnengrenzen nicht kontrolliert werden, eine gemeinsame Politik in den Bereichen Asyl und Migration, Kontrollen an den Außengrenzen und Rückführung entwickeln und unerlaubte Migrationsbewegungen zwischen Mitgliedstaaten verhindern, gegründet auf Solidarität und die gerechte Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen den Mitgliedstaaten, die unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte auch gegenüber Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen angemessen ist.
Bezug in der Verordnung: übergeordneter Erwägungsgrund (Krisen-VO)
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