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ÄnderungsVO (EU) 2024/1717 · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 20 – Eindämmung illegaler Einwanderung

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Die Eindämmung der illegalen Einwanderung und der damit verbundenen grenzüberschreitenden Kriminalität wie Menschenhandel, Schleusung von Migranten, Dokumentenbetrug und andere Arten grenzüberschreitender Straftaten, könnte Maßnahmen umfassen, die die Überprüfung der Identität, der Staatsangehörigkeit und des Aufenthaltsstatus von Personen gestatten, solange diese Überprüfungen nicht systematisch erfolgen und auf der Grundlage einer Risikobewertung durchgeführt werden.

Bezug in der Verordnung: Art. 23

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