Für Zypern enthält die Verordnung (EG) Nr. 866/2004 des Rates besondere Vorschriften für die Trennungslinie zwischen den Landesteilen der Republik Zypern, in denen die Regierung der Republik Zypern eine tatsächliche Kontrolle ausübt, und den Landesteilen, in denen sie keine tatsächliche Kontrolle ausübt. Obwohl diese Trennungslinie keine Außengrenze darstellt, sollte eine Situation, in der ein Drittstaat oder ein feindseliger nichtstaatlicher Akteur Reisebewegungen von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen zum Überschreiten dieser Trennungslinie fördert oder erleichtert, als Instrumentalisierung betrachtet werden, wenn alle übrigen Elemente der Instrumentalisierung gegeben sind.
Fundstellen (1)
- (12) Verordnung (EG) Nr. 866/2004 des Rates vom 29. April 2004 über eine Regelung nach Artikel 2 des Protokolls Nr. 10 zur Beitrittsakte (ABl. L 161 vom 30.4.2004, S. 128).
Bezug in der Verordnung: — (noch nicht zugeordnet)
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