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QualifikationsVO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 55 – Reisedokumente nach EU-Standard

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Die Reisedokumente, die Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde, nach Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung erstmalig ausgestellt oder verlängert werden, sollten der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates oder gleichwertigen Mindestnormen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten entsprechen.

Fundstellen (1)
  • (12) Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten (ABl. L 385 vom 29.12.2004, S. 1).

Bezug in der Verordnung: Art. 25

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