Um die Rechte der Betroffenen wirksam zu schützen, sollte eine Reihe von Rechtsbehelfen gegen Entscheidungen, die mit der Rückkehr im Zusammenhang stehen, festgelegt werden. Unbeschadet der Möglichkeit, den Zugang zu Rechtsberatung und -vertretung einzuschränken, sollte im Falle eines Rechtsbehelfs oder einer Überprüfung durch ein Gericht auf Antrag die erforderliche rechtliche Unterstützung zur Verfügung gestellt werden.
Bezug in der Verordnung: Art. 25, Art. 26
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