GEAS-Gesetz.de
QualifikationsVO · (EU) 2024/1347 Originaltext↗
Kapitel VI · Status Subsidiären Schutzes — Abschnitt III · Rechte im Zusammenhang mit der Integration

Artikel 36 – Repatriierung

⚑ Fehler melden

Personen, denen internationaler Schutz gewährt wurde und die repatriiert werden möchten, kann Unterstützung gewährt werden.

Fehler im Text entdeckt oder fehlt eine Verknüpfung? Hinweis an die Redaktion senden

Kommentare

Noch keine Kommentare zu dieser Vorschrift.

Kommentar schreiben

Kommentare erscheinen erst nach Prüfung durch die Redaktion. Bitte keine Angaben zu konkreten Einzelfällen oder Personen. Hinweise zur Datenverarbeitung in der Datenschutzerklärung.