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RückführungsRL · 2008/115/EG Originaltext↗
läuft am 16.10.2027 aus – ersetzt durch RückkehrVO
Wird mit Wirkung vom 17.10.2027 durch die Verordnung (EU) 2026/2280 (RückkehrVO) aufgehoben (Art. 49 RückkehrVO). Bis dahin weiter anwendbar.

Artikel 1 – Gegenstand

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Diese Richtlinie enthält gemeinsame Normen und Verfahren, die in den Mitgliedstaaten bei der Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger im Einklang mit den Grundrechten als allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschafts- und des Völkerrechts, einschließlich der Verpflichtung zum Schutz von Flüchtlingen und zur Achtung der Menschenrechte, anzuwenden sind.

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