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AufnahmeRL · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 1 – Neufassung der Richtlinie 2013/33/EU

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An der Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sind mehrere Änderungen vorzunehmen. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, die genannte Richtlinie neu zu fassen.

Fundstellen (1)
  • (4) Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (ABl. L 180 vom 29.6.2013, S. 96).

Bezug in der Verordnung: Art. 36; übergeordneter Erwägungsgrund (AufnahmeRL)

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