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AMM-VO › AMM-DVO · (EU) 2025/2055 Originaltext↗
Kapitel VII · Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 34 – Inkrafttreten und Anwendung

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Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Unionin Kraft. Sie gilt ab dem 12. Juni 2026. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt gemäß den Verträgen unmittelbar in den Mitgliedstaaten. Brüssel, den 2. Oktober 2025 Für die Kommission Die Präsidentin Ursula VON DER LEYEN

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