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Neuansiedlungs-VO · (EU) 2024/1350 Originaltext↗

Artikel 12 – Assoziierung von Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz

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Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz werden eingeladen, als assoziierte Staaten an der Umsetzung des Unionsplans mitzuwirken. Bei dieser Assoziierung ist diese Verordnung, insbesondere was das Verfahren gemäß Artikel 9 und die Rechte und Pflichten aufgenommener Personen anbelangt, gebührend zu berücksichtigen.

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