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RückkehrVO · Erwägungsgrund

Erwägungsgrund 5 – Schlussfolgerungen des Europäischen Rates

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Der Europäische Rat hat stets betont, wie wichtig entschlossenes Handeln auf allen Ebenen ist, um die Rückkehr aus der Union zu erleichtern, zu verstärken und zu beschleunigen. Im Oktober 2024 hat der Europäische Rat die Kommission ersucht, umgehend einen neuen Gesetzgebungsvorschlag zu unterbreiten.

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